Mittelverwendung
Die Mittel, die der Stiftung im Laufe eines Jahres zufließen, werden in der Regel im Folgejahr zur Förderung der von der Stiftung ausgewählten Projekte und Initiativen vergeben. Der größere Anteil der Förderung fließt in Forschungsprojekte, die Ursachen von Abhängigkeiten erforschen und Therapien zur Behandlung von Abhängigkeiten entwickeln. Die Förderung lokaler Projekte und Initiativen, die sich mit Prävention von Abhängigkeiten und der Rehabilitation Abhängiger befassen, ist ein weiterer Schwerpunkt der Stiftung.
Forschungsprojekte sollten in der Regel bis zum Ende eines Kalenderjahres beantragt werden. Sie werden nach Eingang durch den wissenschaftlichen Beirat bewertet und begutachtet. Der Beirat entscheidet dann bis Ende April über die Vergabe und informiert die Antragsteller über die Mittelzuteilung. Die Fördermittel werden bis zur Jahresmitte ausgezahlt.
Förderungen lokaler Projekte und Initiativen können losgelöst vom Jahresrhythmus, der für Forschungsvorhaben festgelegt ist, auch während des Jahres beantragt werden. Dafür sind die Entscheidungswege in der Regel kürzer: Soweit noch Mittel verfügbar sind, wird über diese Anträge kurzfristig durch den Vorstand entschieden.
Freistellungsbescheid
Die Hetzler Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Bensheim vom 10.04.2018 nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
Spendenkonto
Hetzler Stiftung bei der Kreissparkasse Heilbronn, IBAN: DE63 6205 0000 0000 4942 76